Stiegler Kältetechnik
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Stiegler Kältetechnik, Inhaber: Alexander Stiegler, Im goldenen Tal 21, 83629 Weyarn, Deutschland
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und dem Auftraggeber. - Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§3 Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
- Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
§5 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
§6 Ausführungsfristen
- Vereinbarte Liefer- oder Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Frist angemessen.
§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Montagebedingungen vor Ort ordnungsgemäß gegeben sind.
- Notwendige Genehmigungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen.
- Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§8 Abnahme
- Werkleistungen gelten nach Fertigstellung als abgenommen, wenn
- die Leistung vertragsgemäß hergestellt wurde und
- der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen wesentliche Mängel schriftlich rügt.
- Die Inbetriebnahme der Anlage gilt als Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
§9 Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).
- Bei gebrauchten Teilen kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden (bei Verbrauchern nur, soweit gesetzlich zulässig).
§10 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Die Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.