Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stiegler Kältetechnik

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
    Stiegler Kältetechnik, Inhaber: Alexander Stiegler, Im goldenen Tal 21, 83629 Weyarn, Deutschland
    – nachfolgend „Auftragnehmer“ –
    und dem Auftraggeber.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsabschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
  3. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

§3 Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
  2. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
  2. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

§5 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zurückzunehmen.

§6 Ausführungsfristen

  1. Vereinbarte Liefer- oder Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Frist angemessen.

§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Montagebedingungen vor Ort ordnungsgemäß gegeben sind.
  2. Notwendige Genehmigungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen.
  3. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§8 Abnahme

  1. Werkleistungen gelten nach Fertigstellung als abgenommen, wenn
    • die Leistung vertragsgemäß hergestellt wurde und
    • der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen wesentliche Mängel schriftlich rügt.
  2. Die Inbetriebnahme der Anlage gilt als Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

§9 Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).
  3. Bei gebrauchten Teilen kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden (bei Verbrauchern nur, soweit gesetzlich zulässig).

§10 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  3. Die Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.